Baumfällung
Ablauf, Details und Kosten
Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen beachten
Der Baum gehört mir und steht auf meinen Grundstück, also darf ich die Fällung durchführen lassen? Leider ist es in den meisten Fällen nicht ganz so einfach. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt allgemein, wann und wo ein Baum gefällt werden darf. Zusätzlich dazu gibt es unter Umständen kommunale Verordnungen (s.g. Baumschutzsatzungen). Eine Baumfällung in der Stadt Landau in der Pfalz ist neuerdings u.U. genehmigungspflichtig. Auch Baumfällungen in den Kreisen Südliche Weinstraße, Germersheim und Rhein-Pfalz brauchen oft vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Amt. Gerade das Thema Artenschutz spielt eine wichtige Rolle. Die folgenden Fragen hängen sehr vom jeweiligen Einzelfall ab. Darf ich meinen Baum fällen? Wann darf ich meinen Baum fällen? Und muss ich für Ersatz sorgen? Wir beraten Sie gerne zu diesen Themen, da sich die Gesetze und Verordnungen meist überschneiden und jede Baumfällung eine Einzelentscheidung ist.
Notwendige Genehmigungen einholen
Gibt es eine Baumschutzverordnung bei Ihnen vor Ort? Liegt der Zeitpunkt ausserhalb der allgemeinen gesetzlichen Regelung? Für diese Fälle muss eine Genehmigung für die Baumfällung eingeholt werden. Diese bekommt man entweder beim zuständigen Umwelt- oder Grünflächenamt oder im Falle der gesetzlichen Regelung bei der Unteren Naturschutzbehörde. Wir führen für Sie im Vorfeld gerne eine artenschutzrechtliche Prüfung (ist der Baum von Tieren bewohnt?) durch. Unterstützung bei der Beantragung der Genehmigung erhalten Sie selbstverständlich auch hier bei uns.
Die Kosten einer Baumfällung
Preisliste Baumfällungen
Die Kosten für eine Baumfällung richten sich nach diversen Faktoren: Höhe und Breite des zu fällenden Baumes sowie Beschaffenheit des Umfeldes (Hindernisse, Nähe zu Gebäuden). Weiterhin spielt die Baumart dabei auch eine große Rolle. Daher ist es unmöglich eine pauschale Preisliste für Baumfällungen anzugeben. Damit Sie aber dennoch die Möglichkeit haben die Kosten im Voraus genau einplanen zu können, erstellen wir gerne ein maßgeschneidertes Angebot für Ihren Baum und Sie entscheiden im Anschluss, ob es mit uns zur Fällung kommt.
Der Baum darf gefällt werden. Wie kommt ein Baum nun zu Boden?
Der Baum hat Platz zu fallen
Dieser Fall ist mit Sicherheit der günstigste. Eine klassische Baumfällung nimmt nicht sehr viel Zeit in Anspruch. Meistens ist der Abtransport aufwendiger als die eigentliche Fällung. Auch wenn wir für die Fällung ausreichend Platz haben, arbeiten wir in der Nähe von Gebäuden mit den sichersten Arbeitsverfahren die uns zur Verfügung stehen. Der Baum wird im Kronenbereich an Seile angeschlagen und im Anschluss seilgestützt gefällt. Mit diesem Arbeitsverfahren erhöhen wir die Sicherheit für Mensch und Umfeld.
Es befinden sich Gebäude, Leitungen oder einfach ein schöner Garten im Fallbereich
Für diesen Fall bieten wir Arbeitsverfahren an, mit denen der Baum sicher und ohne Schäden am Umfeld gefällt werden kann. Ein Baumspezialist von Borke Baumservice wird dazu auf Ihren Baum klettern, speziell ausgebildet und für das Arbeitsverfahren (Seilklettertechnik) zertifiziert. Dann wird der Baum in so kleinen Stücken wie nötig "demontiert". Sollte es notwendig sein, werden Äste und Stammstücke mit ausgeklügelten Abseilverfahren (engl. "Rigging") langsam und kontrolliert zu Boden gebracht. Sie werden erstaunt sein, was man mit Seilen, Umlenkrollen und den richtigen Knoten alles bewerkstelligen kann!
Kann man dafür nicht einfach einen Kran nehmen?
Selbstverständlich! Sollten die örtlichen Umstände es zulassen, können wir bei der Fällung auch auf einen Mobilkran zurückgreifen. Auch dazu werden wir auf Ihren Baum klettern. Mit dem Unterschied, dass nun der Baum in Teilen vom Kran angehoben und über eventuelle Hindernisse hinweg sicher zu Boden gebracht wird. Die notwendigen Planungen und Genehmigungen (Sperrungen, etc.) übernehmen wir natürlich, sodass Sie am Tag der Fällung entspannt zuschauen können, wie der Baum am Kranhaken ihr Grundstück verlässt.
Jetzt liegt dort aber eine Menge Brennholz...
Entsorgung von Grünschnitt und Stammholz
Natürlich dürfen Sie gerne Ihren kompletten Baum behalten. Ansonsten bieteten wir Ihnen im Zuge der Fällung selbstverständlich auch die Entsorgung von Grünschnitt und Stammholz an. Sie müssen sich um nichts kümmern, wir bringen alles dafür Notwendige mit.
Brennholz
Gerne lassen wir Ihnen alles an geeignetem Kaminholz vor Ort. Auch die Ablängung von Stammholz auf Ihre benötigte Ofenlänge, können Sie noch am Tag der Fällung gesondert mit uns vereinbaren.
Hackschnitzel
Bei den meisten Fällungen verarbeiten wir alles außer dem Stamm zu Hackschnitzel. Sollten Sie Verwendung für Hackgut haben, können wir Ihnen natürlich beliebige Mengen vor Ort lassen. Sprechen Sie uns einfach an!